Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Geschichte Europa – and. Länder – Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,7, Universität Duisburg-Essen, Veranstaltung: Johann Weyer – ein Kämpfer gegen Hexenwahn und Magie?, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Hexenverfolgungen Mitteleuropas gelten mit 60.000 bis 80.000 Opfern, welche bisweilen übrigens nach wie vor keine Rehabilitierung erfahren haben, nach der systematischen Judenverfolgung des NS-Regimes als die größte Massenhinrichtung der Neueren Geschichte. Einen zentralen Bestandteil im Rahmen der Hexenverfolgungen stellten die Folterverhöre, welche im Nachhinein sogar als die Seele der Hexenprozesse angesehen werden, dar: Bestanden ausreichende Verdachtsmomente, wurde die Folter als ein völlig legitimes Mittel erachtet, um sowohl zum Schutze des Angeklagten als auch dem seiner Mitmenschen wichtige Informationen und nicht zuletzt ein Geständnis, zwecks Hinrichtungslegitimation, zu erhalten. Dieser Status führte vielerorts zu einem solch harten Vorgehen gegen verdächtige Personen, dass bereits die Folter an sich einer Hinrichtung glich. Insbesondere dieser Umstand hatte die Verfassung des quasi ersten Strafgerichtsgesetzbuches zur Folge: Im Jahre 1532 trat die Constitutio Criminalis Carolina (CCC) in Kraft und sollte ab dato weite Teile des Gerichtswesens des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen vereinheitlichen sowie den Einsatz der Folter durch verschiedene Vorgaben beschränken. Inwieweit dieses Ziel erreicht wurde und wie die Vorgaben hierzu ganz konkret aussahen, soll einen der Untersuchungspunkte der folgenden Arbeit darstellen. Fernab wird noch eine zweite Quelle, der sogenannte Hexenhammer, eingebunden. Hierbei handelt es sich um eines der ersten Regel- beziehungsweise Ratgeberwerke bezüglich der Hexenverfolgung und sollte allen Gegnern der Hexerei das nötige Wissen über das Zaubereiwesen zukommen lassen, um eine erfolgreiche Bekämpfung der gesamten Hexerei zu erreichen. Die Frage nach der Anwendung und Legitimation von Folter ist auch in diesem Werk von zentraler Bedeutung. Folglich erscheint die Untersuchung dieses Schriftwerks, unabhängig von der problematischen Beziehung beziehungsweise vermeintlichen Kooperation der Autoren, ebenfalls als vielversprechend, um die zwei hauptsächlichen Fragestellungen dieser Arbeit zu beantworten: Inwieweit und mit welchen Mitteln wurden Folterverhöre im Rahmen von Hexenprozessen der Frühen Neuzeit eingedämmt beziehungsweise ausgeweitet, und wie wurden Richtlinien, die sich auf die Durchführung von Folterverhören bezogen, geachtet beziehungsweise missachtet?
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