Akademische Arbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich BWL – Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach, Sprache: Deutsch, Abstract: Angela Merkel bezeichnet die Coronapandemie als schlimmste Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg. Es steht außer Frage, dass die Coronapandemie eine Jahrhundertaufgabe sein wird. Noch nie gab es in der Menschheit, in der jüngeren Vergangenheit, eine solche dramatische Entwicklung. Aufgrund des Lockdowns leben wir alle unter Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Im Frühjahr 2020 und im Herbst und Winter 2020/2021 stand das öffentliche Leben weitgehend still. Restaurants waren geschlossen und der Einzelhandel und nur ‚Click ’n Collect‘ anbieten sowie seiner Ware auf dem Postwege an den Verbraucher bringen. Noch heute gibt es massivste Einschränkungen mit 3G Regelungen (getestet, genesen, geimpft) und Einschränkungen öffentlichen Lebens, wie zum Beispiel Übernachtungen im Hotel sowie Begrenzungszugang zu Partys. Bis heute sind viele Branchen durch die Coronapandemie stark betroffen und brauchen staatliche Unterstützung, um ihre Investitionen zu finanzieren und Arbeitsplätze, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu sichern. Die wichtigste Stütze hierbei war und ist das Kurzarbeitergeld (KUG) der Bundesagentur für Arbeit. Dieses wurde Ende März 2020 rückwirkend zum ersten März 2020 flexibilisiert und stand allen Unternehmen, die durch die Krise betroffen waren, zur Verfügung. Es mussten lediglich 10 % der Beschäftigten min. 10 % ihrer Arbeitszeit in Kurzarbeit verbracht haben. Den Arbeitgebern wurden die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Die Arbeitnehmer erhielten zunächst 60 % ihres Nettoverdienstes bzw. 67 %, wenn sie Kindergeld berechtigte Kinder hatten. Später wurden diese Erstattungssätze erhöht. Nach 6 Monaten wurden schließlich sogar 80 % bzw. mit Kind sogar 87 % erstattet. Im Frühjahr 2021 kam es bei vielen betroffenen Arbeitnehmern im Zuge der Abgabe ihrer Einkommenssteuererklärung zu hohen Steuernachzahlungen. Bis heute wird eine rege Diskussion geführt, ob angesichts der massiven Einkommensverluste im Zuge der Kurzarbeit der Progressionsvorbehalt ausgesetzt werden sollte. Denn das Kurzarbeitergeld erhöht die Steuerbelastung auf das übrige zu versteuernde Einkommen. Dies wird im Verlauf dieser Arbeit beleuchtet.
Der Progressionsvorbehalt. Die steuerlichen Auswirkungen des Bezugs von Kurzarbeitergeld
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MAECENAS IACULIS
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