Masterarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura – Sonstiges, Note: 2,3, Universität des Saarlandes (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: In dem dieser Arbeit zugrunde liegenden Fall hat die Beklagte drei verschiedene Biersorten, alle mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent, im Internet auf ihrer eigenen Homepage beworben und u. a. als bekömmlich angepriesen. Durch kurzweilige Werbeslogans und Begrifflichkeiten – nicht selten mit Bezug auf die Gesundheit der Verbraucher – versuchen Hersteller von Lebensmitteln, vom Vorteil ihrer Produkte zu überzeugen und so ihren Anteil am Markt zu sichern. Der Ernährungsreport des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gibt in seiner Ausgabe 2018 interessante Informationen: 57% der befragten Verbraucherinnen und Verbraucher achten auf Produktinformationen z. B. über Inhaltsstoffe und Nährwerte. Der Stellenwert von Angaben zu Stoffen, die Allergien auslösen können, ist im Verhältnis zu 2015 (52%) auf nunmehr 67% gestiegen, ein deutlicher Hinweis, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher mit steigender Tendenz Informationen zu Lebensmitteln (auch) zur Grundlage ihrer Kaufentscheidung machen. Diese Informationen beschaffen sich 69% der Befragten am Ort des Kaufes, 39% über Werbung, und 42% recherchieren online im Internet. Diese beträchtlichen Zahlen zeigen deutlich, dass sich die Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrer Kaufentscheidung (auch) von Angaben der Hersteller leiten lassen. Dieses Spannungsfeld erkannte der EU-Verordnungsgeber und setzt hinsichtlich der Bewerbung von Lebensmitteln den Marktteilnehmern innerhalb der EU Grenzen, sofern mit nährwert- und/oder gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln agiert wird. Hierzu kreierte er eine unionsweit einheitliche Regelung in Form der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health Claims Verordnung, im Weiteren: HCVO), welche gem. Artikel 288 Unterabsatz 2 AEUV in allen ihren Teilen verbindlich und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt. Sie spielt in der vorliegenden Arbeit eine wesentliche Rolle.
Wie 'bekömmlich' darf ein Bier noch sein? Hintergründe und Konsequenzen aus BGH I ZR 252/16
27,95 €
zzgl. Versandkosten
Lieferzeit: lieferzeit-1-woche
Wie ‚bekömmlich‘ darf ein Bier noch sein? Hintergründe und Konsequenzen aus BGH I ZR 252/16
27,95 €
zzgl. Versandkosten
Lieferzeit: lieferzeit-1-woche
Nicht vorrätig
| Gewicht | 0,112 kg |
|---|---|
| Autor | |
| Verlag | |
| Einband | |
| Sprache | |
| Produktform | |
| Lieferzeit | |
| Erscheinungsdatum | |
| Beliebtheit |
MAECENAS IACULIS
Vestibulum curae torquent diam diam commodo parturient penatibus nunc dui adipiscing convallis bulum parturient suspendisse parturient a.Parturient in parturient scelerisque nibh lectus quam a natoque adipiscing a vestibulum hendrerit et pharetra fames nunc natoque dui.
ADIPISCING CONVALLIS BULUM
- Vestibulum penatibus nunc dui adipiscing convallis bulum parturient suspendisse.
- Abitur parturient praesent lectus quam a natoque adipiscing a vestibulum hendre.
- Diam parturient dictumst parturient scelerisque nibh lectus.
Scelerisque adipiscing bibendum sem vestibulum et in a a a purus lectus faucibus lobortis tincidunt purus lectus nisl class eros.Condimentum a et ullamcorper dictumst mus et tristique elementum nam inceptos hac parturient scelerisque vestibulum amet elit ut volutpat.
Ähnliche Produkte
Über die Heiterkeit in schwierigen Zeiten und die Frage, wie wichtig uns der Ernst des Lebens sein sollte
20,00 €zzgl. Versandkosten
Lieferzeit: lieferzeit-1-2-tage
Klassische und moderne kommunikative Textsorten. Inwiefern unterscheiden sich diese im Hinblick auf Medium und Konzeption?
15,95 €zzgl. Versandkosten
Lieferzeit: lieferzeit-1-woche
Religionskritik in den Kurzgeschichten der frühen Nachkriegsliteratur von Wolfgang Borchert und Heinrich Böll
27,95 €zzgl. Versandkosten
Lieferzeit: lieferzeit-1-woche
Bewertungen
Es gibt noch keine Bewertungen.