Examensarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura – Sonstiges, Note: 14,8 Punkte, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschäftigt sich mit der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren durch zugelassene Krankenhäuser. Mit dem Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz hat der Gesetzgeber 2003 den Kreis der zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringer erweitert und damit die Grundlage für Medizinisches Versorgungszentren geschaffen. Neben zugelassenen und ermächtigten Ärzten sowie den ermächtigten Einrichtungen können nun auch MVZ diesen Status erhalten. Zu den Gründungsberechtigten eines MVZ gehören von Beginn an auch zugelassene Krankenhäuser (§ 108 SGB V), die sich mit der Errichtung wirtschaftliche, wettbewerbliche und medizinische Vorteile erhoffen. Die Zusammenlegung zuvor getrennter Aktivitäten führt betriebswirtschaftlich zu niedrigeren Kosten, einer besseren Marktposition und einer Risikostreuung. Der Gesetzgeber ist gewillt, diese Möglichkeiten rechtlich zu eröffnen, muss aber zugleich Grenzen zum Schutz der Patienten, der Ärzte und nicht zuletzt der Medizin selbst setzen. Dabei spielt insb. die Frage, ob und wie der ambulante und der stationäre Sektor künftig besser verzahnt werden sollten, eine entscheidende Rolle. Für die Gründung eines MVZ durch ein zugelassenes Krankenhaus führt das zu einer Vielzahl an Möglichkeiten und Grenzen, die das Thema dieser Arbeit darstellen. Um diesen Schwerpunkt besser zu verstehen, wird zunächst der dafür relevante gesetzliche Rahmen im Gesundheitssektor mit der Sektorentrennung vorgestellt. Anschließend wird die Gründung eines MVZ anhand der Voraussetzungen und der Entwicklung besprochen. Basierend darauf wird in der Folge konkret auf das MVZ in Trägerschaft eines zugelassenen Krankenhauses eingegangen und vor dem Hintergrund der Sektorentrennung Möglichkeiten und Grenzen einer Gründung erörtert. Um dem Rahmen der Seminararbeit sowie der dem Thema gebührenden Tiefe gerecht zu werden, werden dabei vordergründig die die Bereiche Marktposition, Finanzierung und Ressourcenverwendung betreffenden Aspekte behandelt.
Die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren durch zugelassene Krankenhäuser. Möglichkeiten und Grenzen nach § 95 Abs. 1a SGB V
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